Familienhilfe

Individuelle Familienhilfe


Eltern haben für sich und ihre Kinder ein Recht auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII). Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten stellen bei dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ihres zuständigen Jugendamtes einen „Antrag auf Hilfe zur Erziehung“. Das Jugendamt trifft nach einer ausführlichen Überprüfung die Entscheidung, ob und in welcher Form Hilfe zur Erziehung gewährt wird. Bei dieser Entscheidung werden im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII) die Eltern, das Kind (je nach Alter) bzw. der/die Jugendliche beteiligt. Entscheidend für Form und Umfang der Hilfe sind die Besonderheiten und der Hilfebedarf.


Die Betreuung wird auf die individuellen Erfordernisse des Einzelnen abgestimmt und schließt das engere soziale Umfeld mit ein.


Eines der obersten Ziele ist die Vermeidung von Fremdunterbringungen und Kindeswohlgefährdung


Im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe sollen durch intensive Betreuung und Begleitung Lösungsmöglichkeiten für ein störungsfreies Zusammenleben geschaffen werden, insbesondere um den Familienbund zusammenzuhalten und Kindeswohlgefährdung zu vermeiden / abzuwenden.


Die Betreuung findet ambulant im häuslichen Bereich der Leistungsempfänger statt (aufsuchende Arbeit).

Im Rahmen der festgelegten Fachleistungsstunden werden Termine individuell und bedarfsorientiert vereinbart .

Besonderheiten unserer Dienstleistungen ergeben sich aus der sehr flexiblen Gestaltung individueller Hilfen.

Ziele


Abgesehen von den individuellen Zielen des Einzelnen aus dem Hilfeplan

  • Stärkung der sozial-gesellschaftlichen Kompetenz des zu Betreuenden
  • Stabilisierung der emotionalen Befindlichkeit des zu Betreuenden
  • Sensibilisierung für verantwortungsbewusstes Handeln
  • Entwicklung einer perspektivischen Lebensplanung in privater wie beruflicher Hinsicht
  • Angemessenes Verhalten im Umgang mit Suchtmitteln sowie bei kriminellem Verhalten
  • Erlernen adäquater Konfliktlösungsmöglichkeiten
  • Sensibilisierung für eigene Bedürfnisse und Entwicklung von Rücksichtnahme für fremde Bedürfnisse
  • Organisation des eigenen Haushaltes und Erfüllung von Pflichten
  • Vermittlung von Handlungskompetenzen bei der Sicherung des Lebensunterhalts, einen Überblick über das Sozialsystem und bürokratischer Kompetenzen für die Lebensführung
  • Ausbau der eigenverantwortlichen Lebensführung, vor allem Umgang mit Geld, Kontoführung, Alltagsstrukturierung, Haushaltsführung, Einkauf
  • Ausbau persönlicher Kompetenzen, vor allem Umgang mit Krisen, verantwortungsvoller Umgang mit sich selbst

 Methodische Grundlagen

  • Aufbau einer vertrauensvollen und engen Arbeitsbeziehung zwischen der Fachkraft und den zu Betreuenden
  • Akzeptanz der Individualität und Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der zu Betreuenden
  • Stärkung vorhandener Ressourcen und Kompetenzen
  • Strukturierte Vermittlung lebenspraktischer Inhalte
  • Sicherstellung der Erziehung und Versorgung der zu Betreuenden
  • Schaffung eines geschützten und von Geborgenheit geprägten pädagogischen Settings
  • Stärkung des Verantwortungsgefühls aller Beteiligten für den Erziehungsprozess durch gemeinsame Reflexion und Festlegung von Erziehungszielen

Rechtliche Grundlagen


§ 27.2 i. V. m. §30, 31, 35, 35a, 41 SGB VIII

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